3. Dem Verfügungsadressaten wird Gelegenheit gegeben, seine Waffentauglichkeit auf eigene Kosten durch ein fachärztliches, psychiatrisches Gutachten belegen zu lassen bei den Psychiatrischen Diensten Aargau AG, Klinik für Forensische Psychiatrie. 4. Dem Verfügungsadressaten ist es untersagt, bis zur abschliessenden Klärung seiner Waffenfähigkeit Waffen im Sinne des Waffengesetzes zu erwerben oder solche von Dritten zur Aufbewahrung zu übernehmen. Allfällig noch beim Verfügungsadressaten vorhanden Waffen sind der Polizei zu übergeben.