5. Mit Eingabe vom 10. August 2020 nahm A. zur beabsichtigten definitiven Beschlagnahme Stellung. 6. Die Fachstelle SIWAS entschied am 5. November 2020: 1. Dem Verfügungsadressaten wird die Waffenfähigkeit vorläufig abgesprochen. 2. Die sichergestellten Gegenstände werden bis zur abschliessenden Klärung der Waffenfähigkeit des Verfügungsadressaten beschlagnahmt.