zurückwies; Hinweise auf eine mögliche andere Täterschaft ergaben sich nicht. 4. Am 20. Juli 2020 teilte die Fachstelle SIWAS A. im Rahmen des rechtlichen Gehörs mit, sie beabsichtige, ihm die Waffenfähigkeit abzusprechen und die sichergestellten Waffen samt Munition zu beschlagnahmen, einzuziehen und zu verwerten beziehungsweise zu vernichten. Vorgängig solle ihm aber die Gelegenheit eingeräumt werden, die vermuteten Hinderungsgründe mit einem kostenpflichtigen medizinischen Gutachten durch die Psychiatrischen Dienste Aargau AG (PDAG), Klinik für Forensische Psychiatrie, zu widerlegen. A. wurde Frist angesetzt, um sich zur in Aussicht gestellten Verfügung zu äussern.