im Zusammenhang mit zwei Anklagen des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen wurde er in einem Fall frei- und im anderen Fall schuldig gesprochen. Mit Urteil vom 18. Februar 2020 hob das Obergericht des Kantons Aargau das Urteil des Bezirksgerichts Zofingen auf und sprach A. von sämtlichen Vorwürfen frei. 3. Noch vor Einleitung des obergerichtlichen Berufungsverfahrens erstattete die ehemalige Lebenspartnerin von A. am 3. September 2019 Strafanzeige wegen Sachbeschädigung gegen unbekannt. Gemäss Rapport der Kantonspolizei Aargau vom 4. Oktober 2019 wurde im Rahmen dieses Strafverfahrens A. polizeilich befragt, wobei er jegliche Vorwürfe -3-