2. Am 20. Februar 2018 erhob die ehemalige Lebenspartnerin von A. erneut Strafanzeige gegen ihn wegen Drohung, Nötigung und Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen. Infolge dieser Strafanzeige ordnete die Kantonspolizei gleichentags die vorläufige Sicherstellung der im Besitz von A. befindlichen Waffen (Luftdruckgewehr und Revolver) samt Munition an bis zum rechtskräftigen Abschluss der Strafuntersuchung. Mit Urteil vom 25. Juni 2019 wurde A. von der Anklage der versuchten Erpressung freigesprochen; im Zusammenhang mit zwei Anklagen des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen wurde er in einem Fall frei- und im anderen Fall schuldig gesprochen.