Im Zusammenhang mit der erwähnten Strafanzeige erliess die Staatsanwaltschaft am 13. Januar 2016 einen Strafbefehl und verurteilte A. wegen Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je Fr. 70.00 sowie einer Busse von Fr. 300.00. Mit Urteil vom 22. August 2016 hob das Bezirksgericht Aarau den Strafbefehl auf und sprach A. von Schuld und Strafe frei. In der Folge ordnete das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Kantonspolizei, Fachstelle SIWAS, am 20. März 2017 die Wiederaushändigung aller sichergestellten Gegenstände an.