Diese Strafanzeige führte zu einer kurzfristigen Inhaftierung von A., einer 20- tägigen Wegweisung und zur vorläufigen polizeilichen Sicherstellung insbesondere eines geladenen Revolvers, eines Luftdruckgewehrs sowie von Munition bis zum rechtskräftigen Abschluss der Strafuntersuchung. Im Nachgang zu diesem Vorfall verpflichtete sich A. am 29. Juli 2015 gegenüber seiner nunmehr ehemaligen Lebenspartnerin, sich ihr nicht näher als 200 m zu nähern, mit ihr keinen direkten Kontakt aufzunehmen, sie auch nicht auf anderweitigem Weg zu belästigen und ihre Liegenschaft in Q. inkl. Keller, Garten und Vorplatz nicht zu betreten.