A. 1. Am 14. Juni 2015 erstattete die damalige Lebenspartnerin von A. Anzeige gegen ihn wegen sexueller Nötigung, Drohung und Beschimpfung. Diese Strafanzeige führte zu einer kurzfristigen Inhaftierung von A., einer 20- tägigen Wegweisung und zur vorläufigen polizeilichen Sicherstellung insbesondere eines geladenen Revolvers, eines Luftdruckgewehrs sowie von Munition bis zum rechtskräftigen Abschluss der Strafuntersuchung.