Eine Einschränkung für die Weiterversicherung besteht insoweit, als diese angemessen sein muss, d.h. (nur) im Rahmen der bisherigen Vorsorge möglich ist. Nach Erreichen des Rentenalters kann somit der versicherte Verdienst einer versicherten Person nur dann höher sein, wenn diese tatsächlich ein höheres Einkommen erzielt.