allgemeine Abzüge Art. 9 Abs. 2 StHG und § 40 StG). Der vorliegende Streit dreht sich um den allgemeinen Abzug für gemäss Gesetz, Statuten oder Reglement geleistete Einlagen, Prämien und Beiträge zum Erwerb von Ansprüchen aus der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung und aus Einrichtungen der beruflichen Vorsorge (Art. 9 Abs. 2 lit. d StHG und § 40 Abs. 1 lit. d StG).