4. Innert verlängerter Frist liess der Beschwerdegegner am 28. Oktober 2022 die ihm gestellten Fragen beantworten sowie verschiedene Unterlagen einreichen. 5. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 14. Februar 2023 beraten und entschieden. Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: I. Das Verwaltungsgericht beurteilt Beschwerden gegen Entscheide des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, in Kantons- und Gemeindesteuersachen (§ 54 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom -5-