2. Unter Kostenfolge zulasten des Beschwerdegegners. 2. Während das Spezialverwaltungsgericht auf eine Vernehmlassung verzichtete, liess der Beschwerdegegner in seiner Beschwerdeantwort vom 23. Juni 2022 Abweisung der Beschwerde beantragen. Vom Stadtrat Q. ging keine Stellungnahme zur Beschwerde ein. 3. Am 19. August 2022 zog der Instruktionsrichter des Verwaltungsgerichts die Steuerakten des Beschwerdegegners betreffend die Steuerjahre 2019 bis 2022 bei. Ausserdem forderte er den Beschwerdegegner auf, verschiedene Fragen zu beantworten und Unterlagen einzureichen.