C. Über einen Rekurs A. gegen den Einspracheentscheid urteilte das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, am 24. März 2022: 1. In Gutheissung des Rekurses wird das steuerbare Einkommen auf CHF 152'500.00 festgesetzt. -4- 2. Die Kosten des Rekursverfahrens trägt der Staat. 3. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 1'281.65 (inkl. 7.7% MWSt) ausgerichtet. D. 1. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 20. Mai 2022 beantragte das Kantonale Steueramt (KStA): 1. In Gutheissung der Beschwerde sei das steuerbare Einkommen auf Fr. 272'508.-- festzusetzen.