3. Schon vor Übertragung des Vorsorgeguthabens an die Ehefrau war A. mittels seiner Vertreterin mit Schreiben vom 19. September 2018 an das Steueramt der Stadt Q. gelangt. Darin schilderte er, dass er seit 1. März 2018 nur noch mit einem Pensum von 50% für die C.-Gruppe. tätig sei. Für das Geschäftsjahr 2018 sei er noch zu 100% versichert, da im Jahr 2018 noch grössere Bonuszahlungen anfielen. Da er seiner Ehefrau infolge Scheidung einen Betrag von rund Fr. 511'000.00 bezahlen müsse, entstehe diesbezüglich eine BVG-Lücke. Im Februar 2018 seien seitens der Arbeitgeberfirma bereits zwei Zahlungen erfolgt, nämlich eine Zahlung von Fr. 152'900.00 aus einer patronalen Einrichtung der C.-Gruppe.