Gemäss Vorsorgeausweis der Sammelstiftung B. Versicherungen vom 14. Februar 2017 verfügte A. per 1. März 2017 über ein Sparkapital von Fr. 1'023'066.00, welches im Scheidungsurteil wie folgt auf die Ehefrau übertragen wurde: "Das während der Ehe angesparte Guthaben der beruflichen Vorsorge auf Seiten des Gesuchstellers ist mit Stichtag 1. März 2017 hälftig an die jeweilige Vorsorgeeinrichtung der Gesuchstellerin zu überweisen. Der zu überweisende Betrag (hälftiger Anteil) macht CHF 511'533.00 aus. Die Gesuchsteller ermächtigen und beauftragen das Scheidungsgericht mit der entsprechenden richterlichen Anweisung nach Rechtskraft des Scheidungsurteils."