4.4. Der Beschwerdeführer wurde wegen zahlreicher, z.T. erheblicher Verstösse gegen Tierschutzbestimmungen rechtskräftig verurteilt, so u.a. wegen mehrfacher Tierquälerei durch Misshandeln von Hunden und mehrfacher Tierquälerei durch Vernachlässigen von Hunden durch ungenügende Fütterung. Wie der Bericht des Veterinäramts vom 13. Oktober 2021 deutlich zeigt, war der Beschwerdeführer an seinem früheren Wohnort in V. nicht in der Lage, die Hunde artgerecht zu halten und sie entsprechend ihren Bedürfnissen zu versorgen. Auch seine aktuelle Wohnung in der Altstadt von Z. stellt keine adäquate Unterkunft für die Tiere dar;