Diese grobe Behandlung unter behördlicher Beobachtung werfe ein schlechtes Licht auf den Beschwerdeführer. Nachdem sich die Erwartungen des Beschwerdeführers, er könne seine Hunde in W. ihren Bedürfnissen und den Tierschutzbestimmungen entsprechend halten, zerschlagen hätten, verfüge er jetzt an seiner neuen Adresse in der St. Galler Altstadt dazu über keinerlei Möglichkeit mehr. Insbesondere fehle ein genügend grosser, frei zugänglicher Auslauf im Freien, der für eine Hüterhunderasse wie die Maremmano Abruzzese notwendig sei.