und Neuplatzierung sowie Halteverbot) örtlich und sachlich zuständig war. 1.3. Dem angefochtenen Entscheid des DGS liegt der Entscheid des Veterinärdienstes vom 17. Dezember 2021 zugrunde. Diesem Entscheid gingen bereits die Verfügungen des Veterinärdienstes vom 13. Oktober 2021 (vorsorgliche Beschlagnahme), vom 10. November 2021 (Rückgabe unter Auflagen) und vom 26. November 2021 (erneute vorsorgliche Beschlagnahme) voraus. Die vorsorgliche Beschlagnahme vom 13. Oktober 2021 wurde durch den Entscheid vom 10. November 2021 obsolet. Dieser zweite -7-