bei einem Tierarzt, mehrfachem Nichtmelden der Adress- und/oder Handänderung an den Betreiber der Tierdatenbank innerhalb von 10 Tagen, mehrfachem Nichtmelden eines Hundes bei der Gemeinde sowie Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit innerorts. 3. Mit Beschwerdeantwort vom 12. August 2022 beantragte das DGS die Abweisung der Beschwerde, soweit überhaupt darauf einzutreten sei. 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 1. Dezember 2022 beraten und entschieden. -5- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: