2. Am 26. Juli 2022 stellte der Veterinärdienst dem Verwaltungsgericht den am 30. Juni 2020 gegen A. ergangenen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft U. zu betreffend Hinderung einer Amtshandlung, mehrfacher Tierquälerei durch Misshandeln von Hunden, mehrfache Tierquälerei durch Vernachlässigen von Hunden durch ungenügende Fütterung, ungenügender Reinhaltung der Haltungseinrichtungen bei Hunden, mehrfacher Einfuhr von Hunden ohne EU-Heimtierpass, ohne Mikrochip, ohne gültige Tollwutimpfung und ohne Besitzerklärung aus einem nicht Tollwutrisikoland in die Schweiz, mehrfachem Nichtprüfenlassen der Kennzeichnung (Mikrochip) eines importierten Hundes innerhalb von 10 Tagen