B. 1. Gegen diese Verfügung des Veterinärdienstes erhob A. mit undatierter Eingabe, welche am 23. Dezember 2021 beim AVS einging, Verwaltungsbeschwerde und beantragte sinngemäss die Aufhebung der Verfügung. Die Beschwerde wurde in der Folge zuständigkeitshalber an das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Generalsekretariat, weitergeleitet. -4- 2. Am 14. April 2022 entschied das DGS, Generalsekretariat: 1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen und Dispositiv-Ziff. I der angefochtenen Verfügung aufgehoben.