5. Nach Angaben der Mutter von A. kam es am 22. November 2021 erneut zu einem Zwischenfall, welcher in der Folge dazu führte, dass für A. wiederum die fürsorgerische Unterbringung angeordnet wurde. -3- 6. Am 26. November 2021 verfügte der Veterinärdienst vorsorglich die sofortige Beschlagnahme der beiden Hunde und auferlegte A. ein sofortiges Hundehalteverbot. Gleichzeitig wurde eine Kaution für die beiden Hunde gefordert und A. die Möglichkeit zum rechtlichen Gehör gewährt. 7. Mit Verfügung vom 17. Dezember 2021 entschied der Veterinärdienst: