2. Aufgrund dieser Meldung führte der Veterinärdienst am 13. Oktober 2021 unangemeldet eine Kontrolle am Wohnort von A. durch. Anlässlich der Kontrolle wurden u.a. eingetrocknete Kotflecken in der Wohnung, eingetrockneter Kot und Urinlachen auf dem Balkon, mit Fäkalien verschmutzte Liegeflächen der Welpen sowie eine ungenügende Menge an Futter festgestellt. Diese sowie weitere Missstände veranlassten den Veterinärdienst, umgehend Sofortmassnahmen zu verfügen. Dabei wurde namentlich die vorsorgliche Beschlagnahme der beiden Hundewelpen angeordnet. Zudem wurde eine Frist von 14 Tagen zur Leistung einer Kaution in Höhe von Fr. 2'000.00 angesetzt. Schliesslich wurde A. die Auferlegung