Entscheid des Departements Gesundheit und Soziales vom 14. April 2022 -2- Das Verwaltungsgericht entnimmt den Akten: A. 1. Am 12. Oktober 2021 meldete die Kleintierpraxis "D." in Y. dem Amt für Verbraucherschutz (AVS), Veterinärdienst (VetD), dass A. mit zwei Maremmano-Welpen vorstellig geworden sei. Er habe die beiden Welpen zu einem nicht bekannten Zeitpunkt in Italien gefunden und anschliessend in die Schweiz eingeführt, ohne dass diese gegen Tollwut geimpft oder gechippt waren. Zudem fehlten für beide Tiere der EU-Heimtierpass sowie die Besitzerklärung.