2.6. Mit dem vorsorglichen Sicherungsentzug soll die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer einstweilen gebannt werden, bis die Fahreignung abgeklärt ist (Urteil des Bundesgerichts 1C_328/2013 vom 18. September 2013, Erw. 4.3.3). Steht die Fahreignung der betroffenen Person ernsthaft in Frage, ist es unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit grundsätzlich nicht zu verantworten, ihr den Führerausweis bis zum Vorliegen des Untersuchungsergebnisses zu belassen (Urteil des Bundesgerichts 1C_232/2018 vom 13. August 2018, Erw. 3.1). Wird eine verkehrsmedizinische Abklärung angeordnet, ist der Führerausweis deshalb nach Art.