Weitere Angaben über den Cannabiskonsum der Beschwerdeführerin sind in den Akten nicht enthalten. Dies deckt sich grundsätzlich mit der Ausführung der Beschwerdeführerin, dass nur während der psychotischen Phase im Mai/Juni 2020 ein regelmässiger THC-Konsum bestanden habe. Allerdings kann aufgrund der vorliegenden Akten keine abschliessende Meinung über das Konsumverhalten der Beschwerdeführerin gebildet werden. Dafür geben die Akten zu wenig her.