Bezüglich des Cannabiskonsums ist den Akten zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin im Rahmen des ersten stationären Aufenthalts einen regelmässigen THC-Konsum angab (Austrittsbericht der PDAG vom 22. Mai 2020, S. 2). Anlässlich des zweiten stationären Aufenthalts äusserte die Beschwerdeführerin regelmässig CBD zu konsumieren, THC habe sie hingegen zuletzt vor zwei Monaten konsumiert (Austrittsbericht der PDAG vom 3. Juli 2020, S. 2). Weitere Angaben über den Cannabiskonsum der Beschwerdeführerin sind in den Akten nicht enthalten.