wünschten Nebenwirkungen der verordneten Psychopharmaka) fehlt hingegen. Wenngleich es durchaus positiv zu werten ist, dass die Beschwerdeführerin die Therapiesitzungen wahrnimmt und die ärztlichen Anweisungen befolgt, bleibt insbesondere unklar, ob sich die Beschwerdeführerin in einem stabilen psychischen Zustand befindet. Hinsichtlich des Umstandes, dass bipolare affektive Störungen ein hohes lebenslanges Rezidivrisiko aufweisen (vgl. HANS-JÜRGEN MÖLLER/GERD LAUX/ARNO DEISTER, Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie, 6. Aufl.