In der ärztlichen Bestätigung führt Dr. med. I. aus, die Beschwerdeführerin befinde sich seit dem 3. September 2020 in seiner ambulanten psychiat- risch-psychotherapeutischen Behandlung. Er könne weiterhin bestätigen, dass eine einwandfreie Kooperation und Therapie-Adhärenz bestehen würden. Die (aktuell wöchentlichen) Therapiesitzungen nehme die Beschwerdeführerin ohne Absenzen wahr und die zur Besserung des psychischen Leidens verordneten Medikamente würden gewissenhaft eingenommen, was durch die regelmässigen Pharmaspiegelkontrollen bestätigt sei.