Gemäss dem Konsenspapier "Fahreignung und psychische Störungen, Verkehrsmedizinische Untersuchung und Beurteilung" der SGRM, Ausgabe Oktober 2018, kann die Fahreignung nicht bejaht werden, wenn zum Begutachtungszeitpunkt eine fahreignungsrelevante psychische Störung vorliegt. Abhängig von der diagnostischen Beurteilung und der Fallkonstellation ist zur Wiedererlangung der Fahreignung in der Regel eine - 13 -