Diesbezüglich kann auf die zutreffenden Ausführungen im vorinstanzlichen Entscheid verwiesen werden. Auch der "Leitfaden Fahreignung" der Expertengruppe Verkehrssicherheit vom 27. November 2020 geht davon aus, dass psychische Störungen – mit oder ohne Unfall – in der Regel eine Fahreignungsabklärung der betroffenen Person verbunden mit einem vorsorglichen Sicherungsentzug zur Folge haben (Leitfaden Fahreignung, S. 21, Ziff. 4/D/6).