Der Bewertung des Krankheitsverlaufs kommt bei psychischen Störungen eine besondere Bedeutung zu, damit eine einigermassen valide Aussage über die Prognose gestellt werden kann. Bei rezidivierenden depressiven Störungen und insbesondere bei bipolaren (manisch-depressiven) Erkrankungen ist eine sorgfältige Beurteilung des Verlaufes erforderlich. Hier kommt für die Wiederzulassung einer phasenprophylaktischen Medikation besondere Bedeutung zu. Deren Auswirkung ist ebenso wie die einer antidepressiven Pharmakotherapie zu berücksichtigen.