II. 1. 1.1. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet der mit Verfügung des Strassenverkehrsamts vom 26. April 2021 angeordnete und von der Vorinstanz mit Entscheid vom 8. September 2021 bestätigte vorsorgliche Entzug des Führerausweises bis zur Abklärung von Ausschlussgründen durch ein verkehrsmedizinisches Gutachten. Zu prüfen ist, ob diese Massnahmen sachlich geboten sind und unter den gegebenen Umständen verhältnismässig erscheinen. -6-