C. 1. B. erhob am 28. Dezember 2021 (Eingang: 4. Januar 2022) Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den ihr am 3. Dezember 2021 zugestellten, vollständig begründeten Entscheid des DVI und stellte folgenden Antrag: Aus diesen Gründen sei von einem vorsorglichen Führerausweisentzug und einer verkehrsmedizinischen Begutachtung abzusehen. -4- 2. Mit Eingabe vom 18. Januar 2022 übermittelte das DVI aufforderungsgemäss die Akten und beantragte unter Verweis auf die Erwägungen im angefochtenen Entscheid die kostenfällige Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde.