Aus diesen Gründen sei von einem vorsorglichen Führerausweisentzug und einer verkehrsmedizinischen Begutachtung abzusehen. 2. Am 8. September 2021 entschied das DVI: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Entscheid wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 3. Die Beschwerdeführerin hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von Fr. 1'000.– sowie den Kanzleikosten und den Auslagen von Fr. 178.20, zusammen Fr. 1'178.20, zu bezahlen. 4. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet.