Aufgrund mehrerer stationären und teilstationären Behandlungen bis August 2020 mit den beschriebenen psychotischen Symptomen müsse derzeit von einer ungenügend langen Stabilität ausgegangen werden, weshalb der Führerausweis der Betroffenen umgehend vorsorglich entzogen und eine entsprechende Fahreignungsabklärung angeordnet werden müsse. Wegen des aktenkundigen Betäubungsmittelkonsums bestehe zudem die Gefahr einer Betäubungsmittelsucht, welche die Fahreignung ausschliesse. B. 1. Am 25. Mai 2021 erhob B. gegen die Verfügung des Strassenverkehrsamts Beschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres (nachfolgend: DVI) und stellte folgenden Antrag: