Zur Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, dass die Invalidenver- sicherungs-Stelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau (SVA Aargau) [nachfolgend: IV-Stelle] am 14. April 2021 Zweifel an der Fahreignung von B. geäussert und Meldung gemäss Art. 66c Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung vom 19. Juni 1959 (IVG; SR 831.20) erstattet habe. Auf Anfrage sei dem Strassenverkehrsamt am 19. April 2021 die der Meldung zugrundeliegenden Dokumente geschickt worden. Gemäss diesen Unterlagen weise B. ein psychiatrisches Leiden mit manisch-depressiver Erkrankung auf. Im Mai und Juni 2020 seien zwei stationäre Behandlungen in der Klinik Königsfelden erfolgt.