den Führerausweis vorsorglich bis zur Abklärung von Ausschlussgründen ab sofort auf unbestimmte Zeit (Dispo- sitiv-Ziffer 1). Gleichzeitig wurde B. verpflichtet, sich auf ihre Kosten einer verkehrsmedizinischen Begutachtung beim Kantonsspital Aarau, Verkehrsmedizin, zu unterziehen (Dispositiv-Ziffern 2 und 3). Einer allfälligen Beschwerde gegen diese Verfügung wurde die aufschiebende Wirkung entzogen (Dispositiv-Ziffer 4).