4. Es wird festgestellt, dass die Entlassungszuständigkeit bis zum 23. Juni 2022 bei der PDAG und danach beim Familiengericht Q. liegt, sofern das Familiengericht die Entlassungszuständigkeit nicht an die PDAG überträgt. - 24 - Zustellung an: die Beschwerdeführerin die Beiständin: B. die PDAG Mitteilung an: Dr. med. C., mobile aerzte AG das Familiengericht Q. Beschwerde in Zivilsachen