VI. Gestützt auf § 37 Abs. 3 lit. b EG ZGB werden in Verfahren betreffend fürsorgerische Unterbringung keine Gerichtskosten erhoben. Eine Parteientschädigung fällt ausser Betracht. - 23 - Das Verwaltungsgericht erkennt: 1. Die Beschwerde gegen den Entscheid von Dr. med. C., mobile aerzte AG, vom 13. Mai 2022 wird abgewiesen (WBE.2022.199). Die Beschwerde gegen die Behandlung ohne Zustimmung im Notfall vom 13. Mai 2022 wird abgewiesen (WBE.2022.200). Die Beschwerde gegen die Einschränkung der Bewegungsfreiheit im Notfall vom 13. Mai 2022 wird abgewiesen (WBE.2022.201).