Was die Eignung der Massnahme anbelangt, den ernsthaften gesundheitlichen Schaden oder die ernsthafte Gefährdung der körperlichen Integrität Dritter zu verhindern, so hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass mit einer kontinuierlichen neuroleptischen Behandlung eine Stabilisierung des psychischen Zustands der Beschwerdeführerin erreicht werden konnte. Dementsprechend äusserte die Klinikärztin während der verwaltungsgerichtlichen Verhandlung, dass die Wirksamkeit der Depotmedikation erwiesen sei. Das aggressive und distanzlose Verhalten verringere sich und man - 22 -