Gemäss gutachterlicher Einschätzung habe sich der Zustand der Beschwerdeführerin während des bisherigen Klinikaufenthalts nicht wesentlich gebessert. Ein geordnetes Gespräch mit ihr sei nicht möglich. Dies stehe in einem Zusammenhang mit der nicht medikamentös behandelten Erkrankung. Eine adäquate und andauernde neuroleptische Behandlung könne eine schnelle und starke Weiterentwicklung der Chronifizierung verhindern. Des Weiteren könne dadurch die Isolation sowie die Aufenthaltszeit der stationären Behandlung in der PDAG reduziert werden. Es sei daher wichtig, die Beschwerdeführerin mit einem Neuroleptikum zu behandeln (Protokoll, S. 18 f.).