scheid der PDAG über die medizinische Massnahme ohne Zustimmung vom 18. Mai 2022, S. 1). Die Patientin sei krankheitsbedingt weder krank- heits- noch behandlungseinsichtig und daher bezüglich der erforderlichen psychopharmakologischen Behandlung nicht urteilsfähig. Ohne eine adäquate psychopharmakologische Behandlung bestehe ein hohes Risiko für eine Fremdgefährdung sowie die Verlängerung der Isolation und des stationären Aufenthaltes. Zur Vermeidung der eben genannten Risiken sei eine adäquate, andauernde und zuverlässige psychopharmakologische Behandlung dringend erforderlich.