Das Ziel dieser Massnahme bestand gemäss Entscheid der PDAG in der Beruhigung, der Vermeidung von Verletzungen, eines Gesundheitsschadens und der Verschlechterung der Psychose sowie der Sicherstellung der Behandlung. Zudem könne die Isolation sowie die stationäre Behandlung dadurch verkürzt werden (Entscheid der PDAG über die medizinische Massnahme ohne Zustimmung vom 18. Mai 2022, S. 2). Als Begründung der Massnahme wurde angeführt, die Beschwerdeführerin zeige sich weiterhin psychotisch und sobald sie mit ihrem Verhalten konfrontiert oder darin begrenzt werde, erscheine sie verbal aufbrausend, aggressiv und lege ein drohendes, distanzloses und inadäquates Verhalten an den Tag (Ent-