Der Gutachter beurteilt die notfallmässige Behandlung ohne Zustimmung vom 13. Mai 2022 als notwendig und äusserte anlässlich der verwaltungsgerichtlichen Verhandlung vom 24. Mai 2022, dass sich die bereits vorhandene Chronifizierung der Erkrankung unter einer neuroleptischen Therapie weniger schnell und stark entwickeln würde. Die Beschwerdeführerin sei gefährlich, da sie Kinderstimmen höre, sich von ihnen verfolgt fühle und mit einem Messer herumhantiere. Die Einsicht sei zudem nicht vorhanden. Es sei daher sehr wichtig, die Beschwerdeführerin mit einem Neuroleptikum zu behandeln (Protokoll, S. 18 f.). - 19 -