Am 13. Mai 2022 um 21.00 Uhr wurden der Beschwerdeführerin ohne ihre Zustimmung 10 mg Valium und 10 mg Haldol, beides intramuskulär, verabreicht. Gemäss ärztlicher Anordnung habe das Ziel dieser Behandlung ohne Zustimmung in der Beruhigung, der Vorbeugung von Verletzungen und der Vermeidung eines Gesundheitsschadens bestanden. Begründet wurde die Massnahme damit, dass sich die Beschwerdeführerin, die von drei Polizisten auf die Station geführt wurde, florid psychotisch, wechselhaft, laut, beleidigend, angetrieben, inadäquat im Verhalten, nicht führbar und nicht absprachefähig gezeigt habe.