Da die Beschwerdeführerin sich auch während ihres weiteren Klinikaufenthalts verbal aufbrausend, aggressiv, distanzlos, drohend und beleidigend sowie nicht absprachefähig zeigte, wurde am 20. Mai 2022 die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in Form der geschlossenen Isolation verlängert. Als Ziele der bewegungseinschränkenden Massnahme wurden wiederum die Reizabschirmung, die Beruhigung, die Vermeidung von Verletzungen und Gesundheitsschäden sowie die Sicherstellung der notwendigen Behandlung genannt.