Das Risiko einer Entweichung und damit ein Abbruch der Behandlung sei bei einer Deisolierung sehr hoch, was mit einer weiteren Verschlechterung des psychischen Zustands und einer Chronifizierung der Psychose einhergehen würde. Zudem könne ohne adäquate Behandlung der akuten Psychose und deren Sicherstellung eine Fremdgefährdung nicht ausgeschlossen werden (Entscheid der PDAG über die Einschränkung der Bewegungsfreiheit vom 14. Mai 2022, S. 1 f.). - 16 -