Am 14. Mai 2022 wurde gegenüber der Beschwerdeführerin die Verlängerung der geschlossenen Isolation bis am 21. Mai 2022 angeordnet. Das Ziel dieser Massnahme bestand gemäss Entscheid der PDAG darin die Beschwerdeführerin zu beruhigen, sie vor Reizen abzuschirmen, weitere Verletzungen und Gesundheitsschäden zu vermeiden sowie die notwendige Behandlung der Psychose sicherzustellen. Begründet wurde der Entscheid damit, dass sich die Beschwerdeführerin nach wie vor florid psychotisch, zeitweise angetrieben, aggressiv, bedrohlich und nicht einschätzbar zeige. Die Beschwerdeführerin lehne die notwendige Medikation ab.