Bewegungsfreiheit im Notfall vom 13. Mai 2022, S. 1). Die Beschwerdeführerin sei weiter mangels Kooperation und aufgrund der drohenden Fremdgefährdung isoliert worden (Eintrag Pflegeverlaufsbericht vom 13. Mai 2022, 21.44 Uhr). Bei Fortdauern des Zustandes ohne Reizabschirmung sei von einer Selbst- und Fremdgefährdung auszugehen (Entscheid der PDAG über die Einschränkung der Bewegungsfreiheit im Notfall vom 13. Mai 2022, S. 1).